Jetzt Anfrage stellen

Dann können wir gemeinsam auf Ihre Ausgangssituation, Ihre Prioritäten, Ziele und Wünsche eingehen.

GIS | Steuergrundstücke | Grundsteuerreform | Feststellungserklärung | Gaja®Matrix | Gingko.Systeme

Graphische Sachbearbeitung bis zur Abgabe der digitalen Feststellungserklärungen pro kommunalem Steuergrundstück

Überblick

Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Steuern, denn sie ist eine der größten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen, Radwegen oder Brücken. Städte und Gemeinden finanzieren mit der Grundsteuer u. a. Schulen, Kitas oder Büchereien.

Die Grundsteuer wird aktuell reformiert. Als Reaktion auf die daraus resultierenden komplexen Anforderungen an die Kommunen als Grundstückseigentümer ist die Etablierung innovativer Fachanwendungen und Schnittstellen empfehlenswert.

Anhand der mittels dieser Lösung erhobenen und per ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt in 2022 übermittelten Angaben berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert und stellt einen Grundsteuerwertbescheid aus. Außerdem berechnet das Finanzamt anhand einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag und stellt einen Grundsteuermessbescheid aus. Diese Daten werden wiederum der Kommune elektronisch übermittelt. Beide Bescheide bilden die Grundlage für die daran anschließende Festsetzung der Grundsteuer durch die Kommune. Dazu multipliziert sie den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz, der von der Kommune festgelegt wird. Daraus ergibt sich die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer durch die jeweiligen Eigner.

Die neu berechnete Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 von den Grundstückseigentümern auf Grundlage des Grundsteuerbescheides der Kommune zu zahlen. Bis dahin gelten bestehende Regelungen fort.

Gingko.Systeme GmbH ist der Entwickler von Gaja®Matrix und erfahrener Zukunftspartner für Kommunen in ganz Deutschland bei der Digitalisierung und Optimierung von Fachkatastern und von Verwaltungsabläufen mit Raumbezug.

Als General-Auftragnehmer bieten wir rund um Gaja®Matrix individuelle Schulungen, IT- und Geoinformatik-Dienstleistungen sowie Langzeit-Betreuung aus einer Hand.

Jetzt Anfrage stellen

Der Digitalisierungs-Booster für Ihre Kommune:
Gaja®Matrix General-Lizenz
Überragende und nachhaltige Wirtschaftlichkeit durch
gedeckelte Softwarekosten (Lizenzkosten inklusive Softwarepflege und Hotline)
für beliebig viele Lösungen aus unserem gesamten Lösungsportfolio,
die Ihre Kommune aktuell und in Zukunft benötigen wird.
Ohne Begrenzung der Nutzerzahl für Ihren gesamten Standort.

Ausgewählte Funktionsbereiche

Bearbeitungsfunktionen für inhaltlich Zuständige in den jeweiligen Sachgebieten:

Vielfache Nachnutzung von Daten aus bereits eingesetzten GajaMatrix Fachlösungen, um den erforderlichen Arbeitsablauf beim Erstellen der Feststellungserklärungen zu unterstützen und zu vereinfachen:

  • Automatisiertes Ermitteln aller steuerpflichtigen Grundstücke im Eigentum und Zuständigkeitsbereich der Kommune zum Stichtag 01.01.2022.
  • Bildung von Steuergrundstücken aus Flurstücken als wirtschaftliche Einheiten in steuerlicher Hinsicht.
  • Automatisierter Topologischer Verschnitt der Bodenrichtwertkarte mit amtlichem Stand zum 01.01.2022 mit den ermittelten Steuergrundstücken.
  • Automatisierter Verschnitt mit den Ertragsmesszahlen aus ALKIS.
  • Automatisiertes Vorschlagen von Gebäuden aus ALKIS (ohne manuelle Eingabe).
  • Kategorisierung anhand der geforderten Merkmale.
  • Möglichkeit zur Beteiligung von weiteren Ämtern / Bereichen zur Informationsbeschaffung (z.B. Baujahr oder Wohnungsgrößen in Gebäuden).
  • Abgleich, ob alle kommunalen Flurstücke bearbeitet wurden und Ermittlung der noch offenen Flurstücke.
  • Grafische Darstellung, welche wirtschaftlichen Einheiten / Grundstücke noch in Bearbeitung sind bzw. bereits fertig erfasst wurden.
  • Arbeitsweise sieht auch die Abgabe von späteren Feststellungen vor, ohne alle Daten neu erfassen zu müssen.
  • Übertragen der abgeleiteten Daten in die digitale Feststellungserklärung pro Steuergrundstück.
  • Vorbereiten der elektronischen Abgabe der Feststellungserklärungen mit Hilfe der ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt.

Lizenz-Besonderheiten

  • Lizenz-Typ: Standort-Lizenz
    • Nutzungsrecht für beliebig viele stationäre PC-Arbeitsplätze am gesamten Standort
    • Nutzungsrecht zur Kartierung, Fortführung und Sachbearbeitung für alle inhaltlich Verantwortlichen in zuständigen Sachgebieten
    • Nutzungsrecht zum Abruf freigegebener Informationen aus der Lösung für alle Auskunft-Berechtigten am gesamten Verwaltungsstandort
  • Lösung ist Bestandteil der Gaja®Matrix General-Lizenz

Weitere Lösungen zu "Steuern / Finanzen / Abgaben"